Beratungsförderung - Vor und nach der Übernahme

Umfassende Information und eingehende Beratung sind Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Unter­nehmens­nach­folge. Das Land Bayern und der Bund bieten Ihnen Beratungs­förder­programme an, die vor oder auch nach der Übernahme genutzt werden können:

Beratung vor der Übernahme

  • Der potentielle Übernehmer wird durch das Bayerische Wirtschaftsministerium und den Europäischen Sozialfonds dabei unterstützt, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, sofern diese vor einer Über­nahme stattfindet.
    Ein spezielles Coaching-Programm spricht sowohl Übernehmer als auch Gründer an. Dabei werden bis zu 70 Prozent der anfallenden Beratungskosten, bezogen auf das maximal förderfähige Tages­honorar in Höhe von 800 Euro, übernommen. Es können bis zu zehn Tagewerke à acht Beraterstunden gefördert werden. Nähere Informationen entnehmen Sie der Richtlinie Vorgründungscoaching Fragen rund um das Coaching-Programm beantworten Ihnen gerne die bayerischen IHKs und HWKs, das Institut für Freie Berufe (IFB) sowie die Gründeragenturen.
  • Der Übergeber kann Beratungsförderung über das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" des Bundes­wirtschafts­ministeriums erhalten. Unterstützt werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und or­ga­ni­sa­to­rischen Fragen der Unternehmensführung. Nähere Informationen hierzu finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kontrolle (BAFA).

Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Ansprechpartner vor Ort für Ihre individuellen Anliegen zu Nachfolgefragen beratend zur Verfügung.

Beratung nach der Übernahme

Haben Sie Ihr Unternehmen bereits gegründet oder übernommen? Dann greift das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" des Bundeswirtschaftsministeriums. Es richtet sich unter anderem an Unternehmer der Start- und Festigungsphase, deren Übernahme oder Gründung maximal zwei Jahre zurückliegt. Unterstützt werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unter­nehmens­führung. Nähere Informationen hierzu finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Darüber hinaus stehen Ihnen die bayerischen Partner vor Ort für Ihre individuellen Anliegen zu Nachfolgefragen beratend zur Verfügung.