Übergabe als Altersvorsorge
Seite vorlesenEine erfolgreiche Unternehmensübergabe kann ein wesentlicher Bestandteil der finanziellen Absicherung im Alter sein.
- Verkauf gegen Einmalzahlung: In diesem Fall ist der Übergeber unabhängig von der wirtschaftlichen Zukunft des Unternehmens.
- Verkauf gegen Kaufpreisraten: Der Nachfolger hat die Möglichkeit, den Kaufpreis ratenweise bezahlen. Auf die Raten kann ein Zinsanteil hinzugerechnet werden. Bei einem Zahlungszeitraum von mindestens zehn Jahren kann ein Inflationsausgleich vereinbart werden, um die Raten an steigende Lebenshaltungskosten anzupassen.
- Verkauf von Gesellschaftsanteilen: Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Gesellschaft, so kann der Übergeber den Betrieb in Etappen an den Nachfolger verkaufen. Dieser erhält damit die Chance, die Übernahme schrittweise zu finanzieren.
- Verkauf gegen Renten: Renten werden in gleich bleibenden Abständen und konstanter Höhe gezahlt. Zeit- oder Leibrente ist möglich. Die Leibrente erlischt mit Tod des Nutznießers. Je nach Vereinbarung kann sie aber auch an einen Erben übergehen oder die Restsumme ausgezahlt werden. Zeitrenten sind auf eine bestimmte Dauer, mindestens aber auf zehn Jahre angelegt.
- Verkauf gegen dauernde Last: Die Abbezahlung des Kaufpreises erfolgt in regelmäßigen Abständen über mindestens zehn Jahre. Allerdings orientiert sich die Höhe der einzelnen Zahlungen an der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und des Nachfolgers.
- Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt: Hier geht das Eigentum zwar auf den Nachfolger über, der bisherige Betriebsinhaber (Nießbraucher) erhält aber weiterhin den Ertrag aus dem übertragenen Vermögen. Die Zahlung orientiert sich dabei an der Ertragskraft des Unternehmens. Der Nachfolger erhält eine Vergütung, die vor Berechnung des Gewinns abgezogen wird.
- Verpachtung: Der Übergeber bleibt Eigentümer des Betriebsvermögens, das er gegen Entgelt (Pachtzins) zur Nutzung zur Verfügung stellt, und hat auch für anfallende Investitionen aufzukommen. Die Pachthöhe orientiert sich ebenfalls an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
Welche Art der Kaufpreiszahlung oder andere Form der Übergabe die günstigste für Übergeber und Nachfolger ist, hängt auch von den steuerlichen Auswirkungen ab. In jedem Fall sollte man daher die verschiedenen Alternativen mit einem Fachmann durchgehen. Insbesondere der Nachfolger sollte darauf achten, dass die Kapitalbelastung nicht auf Kosten zu Lasten wichtiger Zukunftsinvestitionen des im Unternehmens geht.









