Finanzierung
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Der Kapitalbedarf für eine Unternehmensübernahme sollte nicht unterschätzt werden: Laut Institut für Mittelstandsforschung Bonn liegt der durchschnittlich um etwa 60 Prozent höher als bei normalen Existenzgründungen. Neben dem Kaufpreis sind oft zusätzliche Investitionen in Maschinen, Gebäude oder Betriebseinrichtungen vorzunehmen, um das Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten.
Aber: Auch bei geringen Eigenmitteln ist die Finanzierung der Übernahme durch Mitarbeiter oder externe Nachfolger dank vielfältiger Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten machbar!
Wichtig ist, dass sich der Nachfolger zunächst einen Überblick über den Finanzbedarf für die Übernahme und seine eigene finanzielle Lage verschafft. Dabei sind verfügbare Eigenmittel (zum Beispiel Bargeld, Verkauf von Vermögensteilen) ebenso zu berücksichtigen wie die Möglichkeiten der Fremdfinanzierung (Bankkredite inklusive der Besicherungsmöglichkeit durch eigenes Vermögen, öffentliche Förderprogramme sowie Beteiligungskapital). Der Kapitalbedarf hängt unter anderem von der Art der Unternehmensübertragung und der Vereinbarung über die Zahlung des Kaufpreises ab. Auch die Kosten der privaten Lebensführung dürfen nicht vernachlässigt werden.
Die Finanzierung kann sich aus einer Vielzahl von Bausteinen zusammensetzen ("Mosaikfinanzierung"). Neben dem Eigenkapital des Nachfolgers stellt beispielsweise die Hausbank Betriebsmittel- und Investitionskredit bereit und leitet Fördermittel weiter. Außerdem kann der Betriebsverkäufer über ein Verkäuferdarlehen eingebunden werden. Eine Beteiligungsgesellschaft wie die BayBG kann durch eine direkte oder/und stille Beteiligung mitwirken. Stille Beteiligungen zählen wie zum Beispiel auch Nachrangdarlehen zum so genannten Mezzanine-Kapital, das eine Zwischenform von Eigen- und Fremdkapital darstellt. Es gewährt nur eingeschränkte Mitspracherechte, wird wirtschaftlich aber unter bestimmten Voraussetzungen wie Eigenkapital behandelt. Daher kann Mezzanine-Kapital kein Kredit und schafft damit die Voraussetzungen für weitere Kredite schaffen.
Der Alteigentümer des Unternehmens kann seinem Nachfolger nicht nur durch ein Verkäuferdarlehen, sondern auch dadurch bei der Finanzierung behilflich sein, dass er anstelle einer Einmalzahlung des gesamten Kaufpreises eine der folgenden Alternativen akzeptiert:
- Ratenzahlung,
- Rentenzahlung oder
- Stundung über einen festgelegten Zeitraum.




