Unternehmenswert
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Bei der Ermittlung des Unternehmenswertes, der der Ausgangsbasis für den Kaufpreis darstellt, ist mit größter Sorgfalt und in einer für jeden Beteiligten nachvollziehbaren Weise vorzugehen.
Ein auf alle Unternehmen und Branchen anwendbares Verfahren existiert allerdings nicht. Je nach Betriebsgröße, Bewertungszweck und Datenlage werden unterschiedliche Berechnungsmethoden angewandt. Folgende sind weiter unten erläutert:
Beim Ertragswert werden die Netto-Erträge der folgenden fünf Jahre geschätzt und mit einem Kapitalisierungszinssatz abgezinst. Als Kapitalisierungszinssatz kann beispielsweise die Umlaufrendite langfristiger Staatspapiere herangezogen werden. Ein Abschlag als Geldentwertungsprämie berücksichtigt die erwartete Inflationsrate. Außerdem werden Zuschläge für das Unternehmerrisiko und für die Bindung des im Betrieb eingesetzten Kapitals hinzugerechnet. Bei kleineren Unternehmen wird oft sogar ein Kapitalisierungszinssatz von 20 bis 25 Prozent veranschlagt, was den Wert erheblich drückt.
Bei der Discounted-Cash-flow-Methode wird der so genannte Cashflow (der Netto-Kapitalfluss im Unternehmen inklusive Abschreibungen und Rückstellungen) zugrunde gelegt, da er für die Finanzierungskraft des Betriebes aussagekräftiger ist als der Gewinn. Anstelle der künftigen Netto-Erträge werden hier die zukünftigen Zahlungsströme mit dem Kapitalisierungszinssatz diskontiert. Dieses Verfahren wird vor allem bei größeren Unternehmen und börsennotierten Gesellschaften verwendet.
Bei kleinen und mittelgroßen Betrieben bietet sich eine Preisermittlung über Vergleichsdaten branchengleicher Unternehmen mit ähnlichen Kennziffern an. Die zuständigen Kammern und Verbände stellen die entsprechenden Daten zur Verfügung.
Das Substanzwertverfahren eignet sich für kleinere Betriebe, ist aber nur als eine Art Hilfswert anzusehen. Hier wird die Summe der Verkehrswerte der mit dem Unternehmen zu veräußernden Wirtschaftsgüter geschätzt; davon werden dann die Verbindlichkeiten abgezogen. Die Bewertung der zu übertragenden Aktiva wird dabei nach Anschaffungspreis, Alter, Zustand und aktueller Marktsituation vorgenommen. Betriebsnotwendiges Vermögen wird mit den Wiederbeschaffungskosten, nicht betriebsnotwendiges Vermögen mit dem erzielbaren Veräußerungspreis veranschlagt.
In der Praxis wird oft das sogenannte Mittelwertverfahren verwendet. Dabei wir das arithmetische Mittel aus Substanzwert und Ertragswert gebildet. Des Weiteren gibt es die Praktikermethode, welche die immateriellen Werte des Unternehmens, wie zum Beispiel Know-how, Kundenstamm und Image berücksichtigt. Dieser verborgene Firmenwert wird dem Substanzwert als pauschaler Zuschlag, hinzugerechnet. Dieser resultiert aus der Höhe der zukünftigen Gewinne, den Zukunftsaussichten der Branche und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Daraus ergibt sich dann ein Faktor von zwei bis zehn, mit dem der ermittelte betriebswirtschaftliche Gewinn, multipliziert wird.
Schließlich sind die Faustregeln zu nennen. So kann der Unternehmenswert als bestimmter, von Branche zu Branche verschiedener Prozentsatz vom Umsatz ermittelt werden. Je nach wirtschaftlicher Lage und den Aussichten der jeweiligen Branche schwanken diese Prozentsätze im Zeitablauf.
Wichtig ist noch anzumerken, dass der Verkaufs- bzw. Kaufpreis in der Regel nicht dem Unternehmenswert entsprechen wird, sondern von Angebot und Nachfrage nach Unternehmen der jeweiligen Branche, sowie dem Verhandlungsgeschick beider Parteien abhängt. Auch die finanziellen Möglichkeiten des Nachfolgers werden eine Rolle spielen, ebenso wie die finanzielle Alterssicherung des Übergebers und die infrage kommenden Nachfolge- oder Übernahmealternativen. Sollten beide Seiten zu keiner Einigung über den Kaufpreis kommen, können neutrale Sachverständige hingezogen werden.





