Verkauf
Seite vorlesenEin Verkauf kommt vor allem in Betracht, wenn der Unternehmer keine Nachkommen hat oder sich kein Nachfolger in der Familie findet. Wenn das Unternehmen den Löwenanteil des Vermögens ausmacht, lässt sich durch Verkauf und Wiederanlage des Erlöses eine breitere Risikostreuung und damit auch eine bessere Absicherung der Familie sowie für das Alter erreichen.
Gefährlich ist es jedoch, bei der unternehmerischen Altersvorsorge primär auf den Erlös aus dem Verkauf des Betriebs oder der Praxis zu setzen, da der Wert von der Geschäfts- und der Marktentwicklung abhängt. Vor allem bei Notverkäufen, etwa im Fall einer schweren Krankheit oder eines plötzlichen Todesfalls, ist die Gefahr groß, dass der geplante Verkaufserlös nicht erzielt wird.
Beim Unternehmensverkauf gibt es folgende Möglichkeiten:
- Verkauf des Betriebsvermögens (Asset-Deal)
- Alle Wirtschaftsgüter, Forderungen und Schulden gehen auf den neuen Inhaber über, wobei die Vermögensgegenstände einzeln übertragen werden. Möglich ist aber auch ein Verkauf verschiedener Teile des Betriebsvermögens (zum Beispiel Gebäude und Ausrüstung, einzelne Geschäftsbereiche mit zugehörigen Assets) an unterschiedliche Erwerber.
- Verkauf des Unternehmens oder einer Beteiligung an ein anderes Unternehmen
- (Mergers & Acquisitions, kurz: M&A)
Bei dem Erwerber kann es sich um einen strategischen Investor (ein Unternehmen aus der gleichen oder einer verwandten Branche) handeln, der mit dem Kauf seine Marktposition ausbauen, neue Märkte erschließen, sich spezielles Know-how oder andere Ressourcen verschaffen möchte. Oder ein Finanzinvestor (Beteiligungsgesellschaft) sieht die Chance, das Unternehmen später zu einem höheren Preis zu verkaufen oder an die Börse zu bringen. - Strategische (industrielle) Investoren streben in der Regel letztlich die vollständige Kontrolle über das Unternehmen (also den Erwerb des gesamten Gesellschaftskapitals) an, zumindest aber die Kapital- oder Stimmrechtsmehrheit. Finanzinvestoren begnügen sich oft mit einer maßgeblichen Beteiligung, insbesondere wenn sich ein familienfremdes Management als Mitgesellschafter engagiert (Management-Buy-out bzw. -Buy-in).
- Finanzinvestoren finanzieren den Erwerb (und die Expansion) des Unternehmens oft mit einem hohen Fremdkapitaleinsatz, um eine höhere Rendite auf ihren Eigenkapitaleinsatz zu erzielen (Leveraged Buy-out, LBO). Die damit verbundene finanzielle Belastung des Unternehmens kann zum Existenzrisiko werden.
- Der Erwerber kann die Anteile in Etappen erwerben und sukzessive die Führung übernehmen; oft bleibt der Unternehmer noch für eine gewisse Zeit als Geschäftsführer oder Berater an Bord, um seine speziellen Kenntnisse zu nutzen.
- Der Übergeber kann sich seinerseits nach und nach aus dem Geschäft und der Unternehmensführung zurückziehen.
- (Mergers & Acquisitions, kurz: M&A)
- Verkauf des Unternehmens oder einer maßgeblichen Beteiligung an die Mitarbeiter (Mitarbeiterbeteiligung):
- Die Mitarbeiter, die dazu bereit sind, übernehmen gemeinsam das Kapital voll oder mehrheitlich – am besten über eine Gesellschaft, in der ihre Anteile gebündelt sind, und setzen eine familienfremde Geschäftsführung ein, die aus ihren Reihen oder von außen kommen kann.
- Auch hier ist ein sukzessiver Rückzug des Unternehmers möglich. Die Familie kann aber auch Anteile am Unternehmen behalten.
- Geeignete Rechtsformen für eine Mitarbeiterbeteiligung sind wegen der Haftungsbeschränkung und der Möglichkeit, Eigentum und Geschäftsführung zu trennen, die GmbH, GmbH & Co. KG und KG. Bei einer größeren Mitarbeiterzahl bietet sich wegen des leichteren Gesellschafterwechsels die (kleine) Aktiengesellschaft an.
- Verkauf an Führungskräfte, die aus dem Unternehmen (Management-Buy-out, MBO) oder von außen kommen (Management-Buy-in, MBI):
- Das Unternehmen bleibt in der Regel rechtlich und wirtschaftlich selbstständig.
- Da die Übernehmer meist nicht über ausreichend Eigenmittel verfügen, ist ein hoher Fremdkapitaleinsatz notwendig, weshalb öffentliche Förderprogramme, Bankenfinanzierung und Verkäuferdarlehen bei der Planung mit berücksichtigt werden sollten.
- Bei einem MBO/MBI größerer Unternehmen werden deshalb häufig auch Finanzinvestoren (Private-Equity-Gesellschaften) mit ins Boot genommen.
Grundsätzlich ist es bei einem Verkauf des gesamten Unternehmens oder einer Beteiligung unumgänglich, dass sich beide Seiten wegen der Rechts-, Steuer- und Bewertungsproblematik von Experten beraten lassen.



