Einsatz eines Fremdgeschäftsführers
Seite vorlesenDie Einsetzung eines familienfremden Geschäftsführers (oder Vorsitzenden der Geschäftsführung) bietet sich an, wenn der Unternehmer sich zwar aus der Leitung des Unternehmens zurückziehen, aber Eigentümer des Betriebs bleiben und weiterhin grundlegende Entscheidungen, zum Beispiel über Investitionen, in der Hand behalten möchte. Häufig wird diese Option gewählt, wenn sich noch kein geeigneter Nachfolger aus der Familie herauskristallisiert hat oder infrage kommende Kinder noch zu jung oder unerfahren sind.
Der neue Geschäftsführer kann aus dem Unternehmen oder von außen kommen. Für eine Besetzung mit einem fähigen Manager aus den eigenen Reihen (oder einem dafür qualifizierten erfahrenen Mitarbeiter) spricht, dass er das Geschäft des Unternehmens, die betrieblichen Besonderheiten und den Seniorchef bestens kennt sowie bei Kunden, Lieferanten, sonstigen Geschäftspartnern und nicht zuletzt bei den Mitarbeitern für Kontinuität steht. Ein externer Nachfolger in der Geschäftsführung kann das Unternehmen mit frischen Ideen erfolgreich voranbringen, wenn er das nötige Fingerspitzengefühl mitbringt und die Firmenkultur respektiert.
Im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers sollten genaue Vereinbarungen getroffen werden über Vertragsdauer, Kündigungsmodalitäten, Gehalt und erfolgsabhängige Vergütungen, Urlaub, Gehaltszahlung im Krankheitsfall, Spesenabrechnung, Pensionszusagen, Hinterbliebenenversorgung sowie Wettbewerbsverbot.



