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Formen der Nachfolge

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Die Regelung der Nachfolge umfasst zwei verschiedene Aspekte: zum einen die Übertragung des Eigentums am Unternehmen, zum anderen die Übergabe der Geschäftsführung.

Im klassischen Fall der persönlichen Unternehmernachfolge, die bei kleineren Betrieben die Regel ist, übernimmt der neue Eigentümer auch die Leitung des Unternehmens. Es kann aber auch sinnvoll sein, die Eigentums- und die Geschäftsführungsnachfolge unterschiedlich zu regeln - zum Beispiel, wenn es mehrere Erben gibt oder kein Familienmitglied bereit und fähig ist, die Managementverantwortung zu übernehmen. Eine zweigleisige Nachfolgeregelung wird oft auch als Übergangslösung gewählt.

Nach Umfang und Art des Eigentumsübergangs lassen sich folgende Formen der Nachfolge unterscheiden:

Dabei ist unter Umständen ein Wechsel der Rechtsform geboten, um haftungsrechtliche, steuerliche oder finanzielle Nachteile zu vermeiden und eine für alle Beteiligten möglichst optimale Lösung zu erreichen. Ein Rechtsformwechsel kann zum Beispiel auch erforderlich sein, um eine schrittweise Nachfolge zu realisieren. Auf alle Fälle sollten Übergeber und Nachfolger fachmännischen Rat einholen, ob es besser ist, die bestehende Rechtsform beizubehalten oder eine Umwandlung zu wagen. Einen ersten Überblick über die wesentlichen zur Auswahl stehenden Rechtsformen finden Sie im Internetportal für Existenzgründer des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.

 

 

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