Förderung

Der Bund und das Land Bayern behandeln Unternehmensnachfolger förderrechtlich wie Existenzgründer. Damit steht dem Übernehmer für die Finanzierung seines Einstiegs die gesamte Palette der Existenzgründerförderung zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zu den Angeboten erhalten Sie im bayerischen Existenzgründerportal





